Nutzen Sie jetzt die große Chance, um digitale Projekte mit Hilfe der gesetzlich festgelegten Fördermaßnahmen anzugehen.

Als “Berechtigter IT-Dienstleister nach KHSFV” helfen wir Ihnen nicht nur bei der Umsetzung der Projekte, sondern zeigen Ihnen, wie Sie aus Ihren Ideen förderungswürdige Projekte machen können.

Förderungswürdige Digital-Projekte:
Verbesserung von medienbruchfreien Prozessen,
Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen,
Einbinden von Zuweisern, Klinikpartnern und Patienten,
Verbesserung der Notfallversorgung oder
Cloudlösungen

Ein Mix aus Fördern & Fordern als erfolgreiches Leitprinzip

Fördern

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser mit 3 Milliarden EURO ab dem 01. Januar 2021 fördern. Die Bundesländer und / oder Krankenhausträger beteiligen sich mit einer Ko-Finanzierung von 1,3 Milliarden EURO. Mit dieser Finanzspritze werden 10 plus 1 Transformationsvorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen bis 2025 gefördert. Somit soll die Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen besser und zukunftsfähig ausgerichtet werden.

Fordern

Krankenhäuser, die bis 2025 die förderfähigen digitalen Transformationsvorhaben nur bedingt umgesetzt haben, werden mit einem Abschlag in Höhe von bis zu 2% aller Rechnungsbeträge für die voll- und teilstationären Fälle sanktioniert.

Voraussetzung für die Nutzung der Fördergelder ist laut Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Zusammenarbeit mit einem speziell für diesen Fond zugelassenen Beratungsunternehmen – wie uns beispielsweise.

Förderungsfähige Vorhaben

Ziel ist die medizinische Versorgung sowie die Souveränität und Selbstbestimmung der Patienten zu verbessern, die hohe Versorgungsqualität langfristig sicherzustellen und gleichzeitig den Mitarbeiter neue Perspektiven zu eröffnen, die sich durch die Digitalisierung ergeben. Daraus ergeben sich hohe Bandbreiten von Fördermöglichkeiten.

Im Detail sind dies:

  1. Technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen

  2. Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement und den digitalen Informationsaustausch aller Leistungserbringer, Leistungsempfänger, Pflege-, Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern

  3. Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie digitale Diktatsysteme zur Dokumentation

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  1. Einrichten von CAD und KI-Systeme zur Unterstützung von Behandlungsentscheidungen

  2. Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit während des gesamten Behandlungsprozesses

  3. Einrichtung eines medienbruchfreien Order / Entry Systems

  4. Wettbewerbsrechtlich zulässige Vernetzung von Krankenhäusern zur flächendeckenden Versorgung und mit Spezialisierungen ermöglicht. Hierbei können Cloud-Systeme eingesetzt werden.

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  1. Einrichtung und Weiterentwicklung eines online-basierten Betten -Versorgungsnachweissystems

  2. Einrichten von telemedizinischen Lösungen zwischen Krankenhäuser oder zwischen Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen

  3. IT-, Cyber- und Patientensicherheit

  4. Umwandlung von Zimmern mit besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie (Ein-/ Zweibettzimmer)

Antragsstellung bis Ende September 2021 an das Bundesland

Beim ersten Betrachten scheint es einfach zu sein die Förderbeantragung durchzuführen. Jedoch beim zweiten Betrachten ist festzustellen, dass eine hohe Komplexität vorhanden ist. Empfohlen wird daher sich gut auf die Antragsstellung vorzubereiten.

Das Antragsverfahren erfolgt in vier Schritten:

  1. Krankenhaus erstellt Bedarfsanmeldung an das zuständige Bundesland

  2. Das Bundesland entscheidet gemeinsam mit den Krankenkassen über die Weiterverfolgung (Zeit 3 Monate)

  3. Das Bundesland erstellt den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

  4. BAS prüft alle Anträge der Bundesländer und entscheidet welche Projekte gefördert werden

Chancen für Fördergelder erhöhen

Eine Chance für den Erhalt von Fördergelder besteht nur darin, dass bei der Antragstellung auf die jeweiligen MUSS – Kriterien eingegangen wird. Eine Chancenerweiterung besteht, wenn die mögliche KANN – Kriterien in der Antragsstellung aufgeführt sind. Beachtung sollte auch die Interoperabilität bei der Antragsstellung finden um sicherzustellen, dass nationale und Internationale Standards eingehalten werden.

Interaktives Programm vom 30.11.2020

health innovation hub 2025 hat in einem 2 stündigen interaktivem Programm sich ausführlich mit den elf Förderthemen, der Antragstellung und den Förderoptionen befasst. Es kommen Experten aus dem BMG, den Krankenhäusern, der IT-Wirtschaft und der Wissenschaft zu Wort.

Der Weg zum Erfolg

Nehmen Sie sich für Vorbereitung und Planung ausreichend Zeit. Je klarer das Projekt, die Ziele, die Anforderungen und Rahmenbedingungen beschrieben sind umso schneller lässt sich das Projekt erfolgreich und risikominimiert umsetzen.

Nachfolgender Eckpunkte können bei ambitionierten Projekten helfen, das Kosten, Ressourcen und Zeitplan eingehalten werden.

1. Kommunikation:
Austausch mit möglichen externen Partnern wie u.a. Krankenhäuser und Zuweiser aus um mögliche Partnerschaften für das Projekt aufzubauen

2. Zieldefinition:
Skizzierung des Ziels inklusive einer Roadmap und Personalressourcen mit Aufteilung in Arbeitspaketen

3. Projektteam:
Bildung eines Projektteams (Board) bestehend aus allen involvierten Fachbereichen und mit zugeordneten fachspezifischen Aufgaben mit einem Projektverantwortlichen

4. Soll- / Ist-Analyse:
Strukturierte Analyse und Umwandlung in die KHZF - Beantragung

5. Workflow:
Erarbeitung der von möglichen Änderungen für analoge und digitale Prozesse mit Aufnahme in das Lastenheft

6. Lastenheft:
Erstellung eines Lastenheftes mit Aufgabenverteilung das als Baustein für den Kriterienkatalog einer möglichen Ausschreibung dient

7. Kriterienkatalog:
Erstellung eines Kriterienkataloges für die Industrie zur Umsetzung und Abnahme des Vorhabens inkl. rechtlicher Vertragsgestaltung

8. Projektstrukturplan:
Aufbau der Projektstruktur mit zentralen Aufgaben, Arbeitspaketen, Ressourcenbedarf Kostenplan und Terminen

9. Risiko- und Kostenmanagement:
Installierung eines Controllingsystems zur Projektüberwachung und rechtzeitiger Einflussnahme bei Überschreitung von Eckpfeilern

Mit dieser Vorarbeit haben Sie die Grundlage mit allen wichtigen Inhalten, Arbeitspakete, Meilensteine, Ressourcen und Budget geschaffen und dient als „Kochbuch“ für die Umsetzung

Berechtigter IT-Dienstleister nach KHSFV

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bescheinigt Wolfgang Kersten, dass er über das Wissen verfügt, damit ein Projekt durch den KHZF gefördert und durch das BAS bewilligt werden kann. Wolfgang Kersten hat zudem die Grundlagenkenntnisse zur Beurteilung der technischen Voraussetzungen für die Anbindung und Nutzung von Systemen.

Dieses Zertifikat muss bei der Beantragung von Fördermittel zwingend mit eingereicht werden.

Tauschen Sie sich zum Krankenhauszukunftsgesetz mit uns aus!

Das KHZG Projekt zu planen und umzusetzen ist eine Herausforderung jedoch kein Hexenwerk. Wenn auch Sie an das Projekt herangehen möchten, und wissen möchten, wie Sie es am einfachsten umsetzen sollen, geben wir Ihnen gern professionelle Starthilfe.

Gerne helfen wir Ihnen auch wenn Sie Ihr Projekt bereits begonnen haben und Sie sich gern einen erfahrenen Partner austauschen möchten.

Schreiben Sie uns an hallo@gh-network.com