Wählen Sie die Sprache der Website

Krankenhäuser erhalten 4 Milliarden für die Digitalisierung

Dieses Investitionsprogramm ist im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZF) von Bund und Länder verabschiedet worden und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Durch diese 4 Milliarden Euro Maßnahme soll die digitale Zukunft der Krankenhäuser zum Wohl der Sicherheit und des Patienten ausgebaut werden. Statistisch stehen somit jedem Krankenhaus zusätzliche bereitgestellte Mittel von Bund und Ländern in Höhe von 2 Millionen EURO für die Digitalisierung zur Verfügung.

Diese Fördermaßnahmen können zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, für die Modernisierung der Notfallkapazitäten, Digitalisierung von Prozessabläufe, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit verwendet werden. Die Detailbeschreibungen können im Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) §14a und §20 des KHZF nachgelesen werden. Im §14a des KHZF ist festgehalten, dass von den gewährten Fördermitteln mindestens 15% für IT- und Cybersicherheit (Informationssicherheit) zu verwenden ist.

Die Förderanträge sind beim Bundesamt für soziale Sicherheit (BAS) unter folgendem Link Fördermittel Bedarfsanmeldung abrufbar. Einzureichen sind die Anträge bei dem zuständigen Bundesland.

Sicherlich können nicht alle Probleme mit einer Digitalisierung gelöst werden. Die Digitalisierung soll als Werkzeug verstanden werden, das helfen soll anstehende und zukünftige Aufgaben besser, schneller und sicherer zu bewerkstelligen. Davon werden alle Mitarbeiter der Gesundheitsdienstleister aber vor allem Patienten profitieren.

Zu weiteren detaillierten Informationen