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-German Language- "eHealth, die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen schreitet voran"

Die eGK (elektronische Gesundheitskarte) & ePA (elektronische Patientenakte)

Die Projekte eGK und ePA wird durch verschiedene Gesetzgebungen massiv vorangetrieben. Grundlage der Gesetze ist unter anderem der von der eHealth‐Initiative unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit aus Beiträgen der Trägerorganisationen erstellte Kriterienkatalog.

Vereinfacht besagt das Gesetz, dass alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen zeitnah die jeweiligen Patientendaten elektronisch über die Telematikinfrastruktur zur Verfügung stellen müssen. Für die Konzeption, die Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit zeigt sich die Gematik GmbH verantwortlich. Die Gematik stellt sicher, dass die Struktur von allen Akteuren im Gesundheitswesen als „Drehscheibe“ genutzt werden kann.

Mit dieser Konzeption soll sichergestellt werden, dass die - Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), Arzneimittelversorgung (GSAV), Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) - erfüllt werden. Insbesondere das TSVG verpflichtet die Krankenkassen ab Januar 2021 eine elektronischen Patientenakte (ePA) für ihre Versicherte zur Verfügung zu stellen. Die Komplexität besteht in der Vielzahl der abzurufenden Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Impfungen, elektronische Medikationspläne, elektronische Arztbriefe und ab 2022 Notfalldatensätze.

Das Bedeutet für die Leistungserbringer, dass die im Einsatz befindlichen Softwarelösungen an die Telematikinfrastruktur über einen sogenannten Konnektor angebunden werden müssen. Der primäre Ansprechpartner für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist in der Regel der IT-Lieferant des Leistungserbringers. Es werden nicht unerheblichen investive und laufende Kosten bei der Umsetzung des Projektes entstehen, zumal auch die Gematik verschiedene Gebühren verlangt.

Zusätzlich ist im Patientendaten-Schutzgesetz geregelt, dass bei einer verspäteten Meldung von Störungen und Sicherheitsmängel ein nicht unerhebliches Bußgeld entstehen kann. Hierfür sollte bereits im Vorfeld die Vertragsverhältnisse und die Verantwortlichkeiten mit den IT-Lieferanten genaustens geprüft werden.

Zusammengefasst sollte rechtzeitig dieses Projekt mit ausreichend Budget angegangen werden um zeitliche Engpässe zu vermeiden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
© BMG/Florian Gaertner (photothek.net)

Weitere Informationen erhalten Sie unter Bundesgesundheitsministerium
und Gematik GmbH

TSVG zum Download

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